
Amtliches (19)
Zahlungen an die Stadtkasse:
- 15.02.2018 - Hundesteuer 2018, Grundsteuer 1. Rate 2018 und Gewerbesteuer 1. Vorauszahlungsrate 2018
- 28.02.2018 - Wasser-/Abwassergebührenbescheid 2017
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung an die Stadtkasse das Buchungszeichen an.
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wildentierbach Stöckichweg“
veröffentlicht von Sebastian MayerÖffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Niederstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Wildentierbach Stöckichweg“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die Flurstücke Nr. 84 und 84/1 der Gemarkung Wildentierbach und ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (Planentwurf) ersichtlich. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Siedlungsrand von Wildentierbach-Nord, hat eine Größe von ca. 0,2 ha und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden und Osten durch einen (Feld-) Weg mit Flurstücks-Nr. 83,
- im Süden durch den Stöckichweg mit Flurstücks-Nr. 85,
- im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 80/3 und Nr. 80.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften (Fassung vom 02.10.2017) wird mit Begründung (Entwurf, Stand 02.10.2017) und Anlagen in der Zeit
vom 10.11.2017 bis einschließlich 12.12.2017
im Rathaus der Stadt Niederstetten, Albert-Sammt-Str. 1, 97996 Niederstetten, Zimmer 04 während der üblichen Dienststunden
Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse http://niederstetten.de/index.php/auslage-bebauungsplaene eingestellt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, der Umweltbericht mit Eingriffsregelung und die spezielle artenschutz-rechtliche Prüfung.
Die nachstehend nach Themenblöcken zusammengefasst dargestellten Arten umweltbezogener Informationen liegen im Entwurf des Umweltberichts mit Eingriffsregelung (Teil der Begründung), in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) sowie in Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, vor:
Schutzgut Pflanzen und Tiere
- Biotopbestandsaufnahme vor und nach dem Eingriff mit Auswertung der beabsichtig-ten Biotopplanung nach B-Plan,
- Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG hinsichtlich der gemeinschaftlich geschützten Arten, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, in Form einer Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Darlegung baubedingter, anlagenbedingter und betriebsbedingter Wirkprozesse. Un-tersuchte Arten: Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tierarten des Anhangs II, IV oder V der FFH-Richtlinie: Säugetiere, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Fische, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Mollusken, Vögel (Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie). Gutachterliches Fazit zur Betroffenheit besonders und strenggeschützter Tierarten mit konfliktvermeidenden Maßnahmen.
Schutzgut Boden
- Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Versiegelung und Verdichtung im Plangebiet. Darlegung der Funktionsverluste im Hinblick auf die als „mittel“ bewertete natürliche Bodenfruchtbarkeit, im Hinblick auf die als „mittel“ bewertete Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, im Hinblick auf die hohe bis sehr hohe Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe und im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit als Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Flächen mit mittlerer bis hoher Bedeutung).
- Hinweis, dass im Plangebiet keine altlastenverdächtigen Flächen/ Altlasten bekannt sind.
Schutzgut Wasser
- Hinweis auf die Regelung der Verordnung des Wasserschutzgebiets Reutalquelle, Wil-dentierbach (Wasserschutzzone III B). Hinweise auf die Einschränkungen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Geothermie).
- Auswirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser im Hinblick auf die Durchlässigkeit und Nutzungsart des Oberen Muschelkalks im Plangebiet. Für das Teilschutzgut Oberflächenwasser ist mit keiner Beeinträchtigung zu rechnen.
- Hinweise auf die Starkregenvorsorge im Gebiet in Bezug auf wild abfließendes Wasser sowie vorhandene und geplante Außeneinzugsgebietsableitungen. Hinweise zu Re-genwasserbehältern.
- Hinweise zur Installation von Regenwassernutzungsanlagen.
- Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hinweise auf eine mögliche Auslösung von Metallbestandteilen von Dachdeckungen.
- Hinweise zur Beachtung bei der Versickerung von Niederschlagswasser (Durchlässigkeit des Untergrunds, Größe Versickerungsfläche, Berücksichtigung nachbarlicher Belange).
Schutzgut Klima und Luft
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft im Hinblick auf eine Verschlechterung des Kleinklimas durch Versiegelung/ Bebauung, die durch anzupflanzende Bäume/ Sträucher geringgehalten werden können, da sich diese mittel- bis langfristig positiv auf das Kleinklima auswirken.
Landschaftsbild/ Erholung, Mensch, Kultur- und sonstige Schutzgüter
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Hinblick auf eine verstärkte Wahrnehmung des Siedlungscharakters am Ortsrand unter Berücksichtigung, dass sich das Land-schaftsbild aufgrund bereits vorhandener Bebauung, der geringen Größe der Fläche und der Eingrünung nur in geringem Umfang ändert.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellung-nahmen bei der Stadt Niederstetten abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
- dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsverordnung un-zulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Niederstetten, 02.11.2017
gez. Bürgermeister Rüdiger Zibold
Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Wildentierbach“
veröffentlicht von Sebastian MayerAufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Wildentierbach“ der Stadt Niederstetten und den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplans; öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat Niederstetten hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, für den ca. 1,2 ha großen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 176 der Gemarkung Wildentierbach (siehe nachfolgende Kartenausschnitte) einen Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (§§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 8 Abs. 9 BauGB). Für den Planbereich ist das Plankonzept der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH Klärle vom 26.10.2017 maßgebend.
Auszug Bebauungsplan: Auszug Flächennutzungsplan:
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen geschaffen werden. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan entsprechend geändert. Im gesamten Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente sowie notwendige Wechselrichter, Transformatoren, sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO-Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule von 3,50 m und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 4 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,4 bezogen auf die Eingriffsfläche festgesetzt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung vom 16.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017 bei der Stadtverwaltung Niederstetten, Zimmer 4 während der üblichen Dienststunden, aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
gez. Bürgermeister Rüdiger Zibold
Vorsorgender Gewässerschutz bei Heizölverbraucheranlagen
veröffentlicht von Sebastian Mayer
Am 01.08.2017 ist die AwSV - Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - in Kraft getreten.
Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung
Mülleimer werden mit Jahresgebührenmarke entleert
Ab 01.01.2018 entfallen die Entleerungsbanderolen bei der Restmüllabfuhr. Die Leerung der Mülleimer erfolgt ab 2018 mit gültig aufgeklebter Jahresgebührenmarke. Die Abfuhr erfolgt wie bisher vierwöchentlich. Der Bürger kann ab 2018 ohne Entleerungsbanderole und nur mit gültig aufgeklebter Müllmarke seinen Restmülleimer am Abfuhrtag leeren lassen. Insgesamt können 13 Entleerungen im Jahr maximal genutzt werden.
Die Entleerungsbanderolen werden auch einzeln für den Restbedarf 2017 bis zum Ende des Jahres verkauft.
Die Jahresgebühr für die Mülleimer muss neu kalkuliert werden. Die neuen Müllgebühren werden mit dem Verkauf der Jahresmarken Anfang Dezember veröffentlicht.
gez. Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Hier finden Sie die Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderats als .pdf-Datei zum Download:
2018 |
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FEB | ![]() |
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MÄRZ | ![]() |
MÄRZ | ![]() |
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APRIL | GR-Sitzung vom 19.04.2018 | APRIL | ![]() |
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MAI | MAI | ![]() |
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JUNI | JUNI | ![]() |
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AUG | - Sommerpause - | AUG | - Sommerpause - | |
SEP | SEP | ![]() |
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16.08.2016 – Dritter Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.
Der Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. ruft zur dritten Projekteinreichung auf: Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.
Hierzu gehören folgende 4 Handlungsfelder:
HF 1: Perspektiven für Jugend und Senioren
HF 2: Verborgene Schätze
HF 3: Zukunftsträchtiges Wirtschaften
HF 4: Inwertsetzung Kulturlandschaft
- Datum des Aufrufes: 16.08.2016
- Stichtag für die Einreichung der Anträge beim LEADER-Regionalmanagement: 23.09.2016
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 17.11.2016
- Themenbereiche: alle vier Handlungsfelder des REK (s. o.)
- Höhe des EU-Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 400.000 €; hinzu kommen je nach Fördermodulen nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis
- Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 600.000 €
- Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach
Tel. Hr. Schultes: 07938-66893-91
Tel. Hr. Schmidt: 07938-66893-92
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Das Projektauswahlver-fahren ist in der Geschäftsordnung des Auswahlausschusses beschrieben. Die Bewertungskriterien und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu eingesehen werden.
Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK), ebenfalls abrufbar auf der LEADER-Homepage.
„Ich war eine Wohnungskatze! – Warum die Registrierung auch für reine Wohnungskatzen wichtig ist!“
Immer mehr Katzen – ob herrenlos oder mit Besitzer – landen aus den verschiedensten Gründen im Tierheim, denn die meisten Besitzer von reinen Wohnungskatzen halten die Registrierung ihres Tieres nach wie vor für überflüssig.
Statistiken beweisen jedoch, dass Katzen zehn Mal häufiger weglaufen als Hunde! Eine nicht registrierte Wohnungskatze hat im Verlustfall so gut wie keine Chancen, wieder nach Hause zu kommen, da sie von einer herrenlosen Katze nicht zu unterscheiden ist. Eine Situation, die für Mensch und Tier mit tagelanger Angst und großem Leid verbunden ist.
Auch aus diesem Grund gibt die Stadt Niederstetten bekannt, dass Katzen, die im Stadtgebiet Niederstetten aufgegriffen werden, vor der Verbringung ins Tierheim zeitnah während der allgemein bekannten Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen.
Wenn diese zeitnahe Anzeige unterbleibt, behalten wir uns vor, dem Finder anfallenden Tierheimkosten in Rechnung zu stellen.
Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass zum einen der Stadt Niederstetten möglichst viele Informationen zum Fundort der Tiere mitgeteilt werden und zum anderen bereits als vermisst gemeldete Tiere schnellstmöglich ihrem Besitzer zurückgebracht werden können!
Helfen Sie uns, dass nur die Katzen im Tierheim landen, die tatsächlich auch kein Zuhause haben und diese Hilfe benötigen.
Ordnungsamt Niederstetten
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.07.2016
Architekt Robert Vix erläuterte ausführlich die einzelnen Gewerke und die abgegebenen Angebote der Unternehmen.
Die Dachdeckerarbeiten wurden an die Firma Klöpfer aus Schrozberg als günstigstem Anbieter zum Angebotspreis von 32.322,19 €, brutto, vergeben. Auch mit den Zimmererarbeiten wurde die Firma Klöpfer zum Angebotspreis von 116.603,10 € beauftragt. Die Blitzschutzarbeiten wird die Firma Adams aus Willstädt zum Angebotspreis von 2.949,53 € brutto, ausführen. Die Gerüstbauarbeiten übernimmt die Firma Stelter aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 18.974,55 €. Mit der Mauerwerkssanierung wurde die Firma Ribas aus Rimpar zum Preis von 33.233,96 € brutto beauftragt. Die Maurerarbeiten werden von der Firma Stumpf aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 14.027,12 € übernommen. Die Firma Keppler aus Niederstetten wurde mit den Flaschnerarbeiten zum Angebotspreis von 11.540,44 €, als günstigste Bieterin beauftragt.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung konnte einen Jahresgewinn von 66.409,13 € verbuchen, der zur Tilgung des Verlustvortrages aus Vorjahren verwendet werden soll. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung erzielte man einen Jahresgewinn in Höhe von 45.203,00 € der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Auch den Jahresabschlüssen der beiden Eigenbetriebe konnte der Gemeinderat einstimmig zustimmen.
Bericht über die Gemeinderatssitzung am 15.06.2016
Ein Thema was den Gemeinderat der Stadt Niederstetten seit Monaten beschäftigt war auch wieder zu Beginn der Junisitzung auf der Tagesordnung:
Die Beförderung der Kindergartenkinder.
Bürgermeister Zibold brachte nochmals deutlich sein Unverständnis zum Ausdruck, dass durch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die jahrzehntelange Praxis zur Beförderung der Kindergartenkinder in den Schulbussen aufgekündigt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Niederstetten nun einen Sonderverkehr für die Beförderung der Kindergartenkinder einrichten muss. Den betroffenen Eltern und dem Steuerzahler wird es wohl nur schwer zu erklären sein, warum nun die neuen Kindergartenbusse beinahe zeitgleich den Schulbussen des öffentlichen Nahverkehrs hinterherfahren. Die Entscheidung des Verkehrsverbundes verursacht der Stadt Niederstetten durch die Einrichtung des Sonderverkehrs für die Kindergartenkinder Beförderungskosten in Höhe von über 37.000,00 € pro Jahr. Das sind ca. 12.000,00 € mehr als bisher. Da dieses Geld jetzt nicht mehr an den Verkehrsverbund (VRN), sondern direkt an den Busunternehmer ausgezahlt wird, beginnt der Verkehrsverbund nun auch schon mit der Streichung von Schülerlinien, beispielsweise nach der 4. Schulstunde von Niederstetten nach Wolkersfelden.
Kontrovers diskutierte das Gremium über die Beteiligung der Eltern an den Beförderungskosten für die Kindergartenkinder. Nach Anhörung der Elternbeiräte stand es zur Diskussion einen Beitrag für die Buskosten von den betroffenen Eltern der Buskinder zu erheben. Dagegen gab es auch Argumente die die Umlegung auf alle Kindergartenkinder befürworteten und für sachgerecht einschätzten.
Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat abschließend und einstimmig dafür, zunächst keine Sonderbeiträge für die Busbeförderungskosten zu erheben.
Der städtische Haushalt wird dadurch jedoch zusätzlich belastet. Die Stadtverwaltung kündigte an, dass ohnehin weitere Erhöhungen der Elternbeiträge unausweichlich sind, da durch die Ausweitung des Betreuungsangebotes und die Tariferhöhung beim Erziehungspersonal erhebliche Mehrkosten laufend entstehen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Sanierung des Hallenteils IV im „Haus des Sports“. Der Bauhof hatte zusammen mit Asylbewerbern über 34 Tonnen Estrich aus dem Hallenteil IV ausgebaut. Dadurch konnte nun der Auftrag für den Einbau einer Fußbodenheizung vergeben werden. Den Auftrag erhält die Firma Keppler aus Niederstetten zum Angebotspreis von 13.673,70 €, brutto. Vom Stadtbauamt werden derzeit die Ausschreibungen für die weiteren Arbeiten zur Sanierung des Hallenteils IV vorbereitet. Ziel sollte die Fertigstellung im Herbst des Jahres sein. Ob dieser Termin aufgrund der Urlaubszeiten der Baufirmen jedoch eingehalten werden kann, ist derzeit noch fraglich.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden zu.
Insgesamt 1.460,00 € waren für verschiedene Zwecke eingegangen. Der „Freizeit e.V Derbe“ spendete für den Spielplatz Wildentierbach, während der Gesangverein/Liederkranz Oberstetten 1878 eV für eine Sitzbank am Römerplatz in Oberstetten spendete. Auch eine private Spende zugunsten des Helferkreises für die Asylbewerber ist gerne entgegengenommen worden.
Wie schon in der Maisitzung des Gemeinderates beschäftigte nun auch wieder die Parkraumbewirtschaftung die Mitglieder des Gemeinderates. Das Ordnungsamt hatte mittlerweile geprüft, ob die Einräumung einer Kulanzzeit beispielsweise von 10 Minuten technisch und rechtlich umsetzbar ist. Das Ergebnis der Prüfung war negativ, da sowohl technische, als auch rechtliche Aspekte gegen die Kulanzzeit sprechen. Die Kulanzzeit liegt zwar im Ermessen der Gemeinde, jedoch kann dieses Ermessen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kaum Anwendung finden. Heftig wurden die Parkkontrollen anschließend im Gremium diskutiert. Eine überwältigende Mehrheit stimmte jedoch abschließend dafür, die Parkkontrollen beizubehalten und von einer Kulanzzeit aufgrund der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer abzusehen.
Zum Anschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Zibold über die Einladung des Helferkreises für die Asylbewerber für das gemeinsame Fastenbrechen nach dem islamischen Fastenmonat Ramadan, welches am Samstag, den 09. Juli in den Frickentalhallen stattfinden wird.
Bildungszentrum Niederstetten
Schülerbeförderung Mulfingen – Niederstetten
Seit vielen Jahren besuchen Schüler aus der Nachbargemeinde Mulfingen die Realschule am Bildungszentrum Niederstetten.
Der Schülertransport und die anfallenden Kosten wurden gemeinsam mit den Landkreisen und der Stadt Niederstetten geregelt.
Auch in der Zukunft wird diese Schülerbeförderung Mulfingen – Niederstetten durch die Mitfinanzierung der Stadt Niederstetten gesichert, so dass auch die Kinder aus dem Raum Mulfingen sich für das hervorragende Bildungsangebot der Realschule Niederstetten entscheiden können.
Der Gemeinderat der Stadt Niederstetten hat sich einstimmig in seiner Sitzung am 15.06.2016 für die weitere Unterstützung ausgesprochen.
Die Kleiderkammer Niederstetten wurde Ende letzten Jahres durch den Helferkreis Niederstetten für Asylbewerber eingerichtet. Zukünftig sollen auch andere davon profitieren. Deshalb ist es nun für den unten stehenden Personenkreis möglich, im Rathaus Niederstetten einen Ausweis zu erhalten, der zum Einkauf in der Kleiderkammer berechtigt. Dort können kostengünstig unterschiedliche Kleidungsstücke erworben werden.
Folgender Personenkreis kann einen Ausweis für die Kleiderkammer erhalten:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II.
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Bitte weisen Sie die Berechtigung durch Vorlage eines entsprechenden Leistungsbescheides nach.
Weiter Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Niederstetten, Herr Czernin, Zimmer 4, Telefon: 07932/9102-29 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier finden Sie wichtige Unterlagen zum Herunterladen:
Vorläufiges Wahlergebnis der Gesamtstadt Niederstetten
veröffentlicht von Susanne WaldmannHier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis der Gesamtstadt Niederstetten:
©SWR.de
Zum kostenlosen bzw. ermäßigten Besuch der landeseigenen Einrichtungen gibt es jährlich neue Gutscheinkarten.
Inhaber eines Landes – Familienpasses können die für dieses Jahr gültigen Gutscheinkarten, unter Vorlage des Landes – Familienpasses, bei der Stadtverwaltung Niederstetten, Zimmer 4, abholen. Hierbei wird der Landes – Familienpass auf seine Vollständigkeit hin überprüft.
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 meldepflichtigen Personen.
(4) Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Meldebehörde kann weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen, soweit diese dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier bereit zum Download:
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (BMG)
Ebenfalls gibt es eine Änderung bei der Veröffentlichung der Altersjubilare:
Hier finden Sie die aktuellen Wasserqualitätsrichte der Kernstadt Niederstetten sowie deren Teilorte:
Ab 01.09.2014 Onlinebeantragung
Wer ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können diese ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine Ausweisapp.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Die Anträge können über die Homepage des Bundesamtes für Justiz gestellt www.fuehrungszeugnis.bund.de werden oder weiterhin über die Gemeinde.
Kosten: jeweils 13 €